Aufnahmekriterien

Wir bieten Hilfe an…

Männer zwischen dem 18. und 42. Lebensjahr, die an einer Abhängigkeitserkrankung illegaler Drogen bzw. Mehrfachabhängigkeit (Polytoxikomanie) oder an einer stoffgebundenen Abhängigkeit mit zusätzlich psychiatrischer Diagnose (Doppeldiagnose) leiden.

Die Grundlage dieser Hilfe ist eine Eingliederungsmaßnahme nach § 125, SGB IX (Sozialgesetzbuch) und in Ansprache mit der Staatsanwaltschaft §35. BTMG (Betäubungsmittelgesetz).

Aufnahmekriterien

  • Abhängigkeitsproblematik in Bezug auf illegale Drogen bzw. Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit) in Verbindung mit psychosozialem Behandlungsbedarf
  • Kostenzusage durch den zuständigen Sozialhilfeträger bzw. das Jugendamt (altersbedingt)
  • Abschluss einer medizinischen Entgiftung durch eine Klinik

Ausschlusskriterien

  • Primär behandlungsbedürftige Alkoholabhängigkeit
  • Notwendigkeit einer primär medizinischen Versorgung
  • Akute behandlungsbedürftige Psychosen
  • Jugendliche unter dem vollendeten 17. Lebensjahr

Wir unterstützen Sie…

  • den Wunsch nach Freiheit verwirklichen zu können, also sucht(mittel) frei zu leben und eine neue Lebensqualität zu finden und einzuüben
  • bei Ihrer Vergangenheitsbewältigung
  • bei der Wiederherstellung der Beziehungsfähigkeit und sozialer Verantwortung
  • in Form einer kleinen Gruppengemeinschaft
  • mit einem Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • schulische bzw. berufliche Perspektiven zu erarbeiten
  • Fragen zum Lebenssinn zu beantworten
  • durch praktische Eingliederung nachhaltig in Form von Betreutem Wohnen