Aufnahmeverfahren

für junge Mütter in schwierigen Lebenssituationen

Mütter und Kinder finden bei uns Hilfe,
  • wenn die Mutter unter einer psychischen Erkrankung und den damit verbundenen Problemen leidet
  • wenn sie Hilfe bei der Erziehung und Versorgung ihres Kindes benötigt
  • wenn die Kinder unter der schwierigen Lebenssituation gelitten haben und Sicherheit, Schutzraum und Zuwendung benötigen
Aufgenommen werden Frauen zwischen 18 und 40 Jahren.
Wir bieten Eingliederungshilfen nach § 125, SGB IX und Hilfen zur Erziehung nach § 27 i.V.m § 19 oder § 34, SGB VIII an. Kostenträger ist der überörtliche Sozialhilfeträger und / oder das zuständige Jugendamt.
Aufgrund unseres Therapeutischen Konzeptes können wir keine minderjährigen Mütter aufnehmen und Mütter mit Kindern, bei denen vorrangig eine akute Suchterkrankung vorliegt.
Eine Vorstellung in der Einrichtung sowie Antragstellung für die Maßnahme geschieht immer unter Mitwirkung des zuständigen Jugendamtes.

Gerne beraten wir Sie direkt

Daniela Westeneng

Leitung und Kontakt
Mutter-Kind-Haus